Mit Georg Birkle, dem Besitzer der Brennerei „Birkles Tröpfle“ in Weißenhorn, konnte ich im Mai 2023 über die Produktion von hochwertigen Spirituosen sprechen. Und Georg Birkle, der meine Kreationen schon verkostst hatte, stellte sich gerne für ein Portrait in der Brennerei zur Verfügung.
Die Alkoholgewinnung durch Destillation ist in Deutschland ab dem 1. Januar 2018 nur in Verschluss- oder Abfindungsbrennereien erlaubt. Die bisherige Ausnahme
zur Nutzung von Kleindestilliergeräten mit einem Fassungsvermögen von bis zu
0,5 Litern zur privaten Alkoholgewinnung besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Ab dem 1. Januar 2018 ist es verboten, Brenn- und Reinigungsgeräte, die zur nicht-gewerblichen Gewinnung und Reinigung von Alkohol bestimmt sind, unabhängig vom Fassungsvermögen der Brennblase, und auch sonstige Geräte, die zur nichtgewerblichen Gewinnung und Reinigung von Alkohol benutzt werden, unabhängig vom Fassungsvermögen des Gerätes, anzubieten, abzugeben und in Besitz zu halten. Unter die Reinigung von Alkohol fällt beispielsweise auch die Herstellung von (Obst-)Geisten oder Gin, wenn diese nach der Mazeration erneut destilliert werden.
Privatpersonen, die nach der bis zum 31. Dezember 2017 gültigen Rechtslage Kleindestilliergeräte mit einem Fassungsvermögen von bis zu 0,5 Litern zur privaten Alkoholgewinnung oder Geistherstellung besitzen, dürfen diese weiterhin in Besitz halten, aber nicht mehr zur privaten Gewinnung oder Reinigung von Alkohol durch Destillation nutzen.
Quellenangabe: zoll.de - Abruf im Mai 2023
Die komplette Reportage ist im Journal 06/2023 eingestellt.
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Diese Seite wurde mit der Journal-Ausgabe 06/2023 am 20.06.2023 veröffentlicht.